Die neue Lebensmittel – Kennzeichnung
Neue Regelungen nach EU Verordnung
Seit ca. einem Jahr ist nun eine neue Kennzeichnung von Lebensmitteln nach der EU Verordnung in Kraft getreten. Für alle Hersteller von Lebensmitteln gelten demnach neue Pflichtangaben auf den Verpackungen unserer Nahrungsmittel. Diese neue Kennzeichnung hat einen großen Vorteil, denn wer unter einer Unverträglichkeit oder bestimmten Allergien leidet, hat es nun viel einfacher bei seinem Einkauf im Supermarkt. Welche neuen Vorschriften und Verordnungen hier greifen, erfahren Sie in unserem Artikel.
Diese neue EU-Verordnung ist vor allem für den Verbraucher eine Verbesserung, denn er erhält einen besseren Überblick über die Zutaten, die in unseren Lebensmitteln verarbeitet wurden. Mehr Klarheit für den Konsumenten war das oberste Ziel, damit das Entschlüsseln der vielen Zutaten auf der Zutatenliste einfacher wird. Nun muss die Herkunft des Nahrungsmittels, die Nährwertangaben, der Zusatz von allergenen Stoffen oder Imitaten genau gekennzeichnet sein.
Allergiker atmen auf
Eine große Erleichterung ist es vor allem für die vielen Millionen Allergiker, die auf bestimmte Stoffe allergisch reagieren.
Für sie ist die neue Kennzeichnungspflicht sehr aufschlussreich und die Auswahl der Lebensmittel nicht mehr so kompliziert. Die 14 häufigsten allergenen Stoffe sind damit nun auf den Verpackungen zu lesen. Es gibt allerdings die Ausnahme, dass nicht alle Stoffe die Unverträglichkeiten hervorrufen, wie es zum Beispiel bei Konservierungsstoffen der Fall ist, auf der Zutatenliste ausgewiesen sein müssen.
Die Kennzeichnung von Waren, die nicht in verpackt sind, wie zum Beispiel Bäckereiprodukte, Wurst aus der Metzgerei oder das Essen in Restaurants müssen ebenfalls gekennzeichnet werden und Hinweise auf das Allergenpotenzial haben. Jeder hat also nun das Recht in der Bäckerei und der Metzgerei eine detaillierte Auskunft über Inhaltsstoffe und Allergene in den Wurst oder Bäckereiwaren zu erfahren. Eine rein mündliche Aussage kann dabei natürlich fehlerhaft sein und der Handel bzw. der Restaurantbesitzer muss für diesen Fall ein entsprechendes Dokument vorlegen können. Wichtig ist dass der Kunde wirklich weiß, was er isst.
Imitate wollen wir nicht essen
Die Ära der Mogelpackungen scheint damit teilweise beendet, aber natürlich haben sich die Hersteller massiv gegen diese neuen vor Ordnungen versucht zu wehren. Der Kunde kann nun Imitate erkennen und muss sich nicht mehr mit Analogkäse oder Schinkenimitat herumschlagen. In Zukunft hat der Kunde das Recht wirklich zu wissen, ob er einen echten Schinken ist oder einen Kunstschinken vor sich hat. Mogelpackungen werden so deutlich erschwert und Imitate müssen eindeutig gekennzeichnet werden.
Nun kann der Verbraucher auf der Verpackung den Aufdruck „Imitate“ lesen und hat immer noch die Chance zu sagen, dass er ein anderes Produkt aussuchen möchte.
Ein Imitat, ist ein Produkt welches zum Beispiel ein Pflanzenfett enthält und und dieses als Ersatz für Käse zum Beispiel auf einer Pizza verwendet wird. Das Wort „Imitat“ muss nun künftig direkt neben dem Produktnamen aufgedruckt sein und den Verbraucher damit zeigen, dass es sich um einen künstlichen Käse handelt. Im Falle von Fleisch und Fleischzubereitungen oder tiefgefrorenen verarbeiteten Fischerzeugnissen, muss in Zukunft dazu noch das Einfrierdatum angegeben werden.
Verbraucherschützer sind noch nicht zufrieden
Natürlich gibt es immer noch kritische Stimmen, die von Verbraucherschützern oder auch Ernährungsexperten ausgesprochen werden. Der Vorteil ist, dass die neuen Gesetze ein wenig Licht ins Dunkel bringen und dem Verbraucher die Wahl lassen. Im Gesamten gesehen geht aber auch diese Kennzeichnungspflicht nicht weit genug und die Kritik besteht darin, dass wieder an vielen anderen Ecken Falschinformation verbreitet werden. Ein wichtiges Thema ist nach wie vor die Ware, die in loser Form verkauft wird, wie es zum Beispiel im Restaurant der Fall ist und wie dort mit dieser Kennzeichnungspflicht umgegangen wird.
Die neuen Kennzeichnungsregelungen können auch vor weiteren Täuschungen nicht ganz schützen. Kritik ist auch angebracht an dem Punkt, wo der Verbraucher in Zukunft über die Herkunft der Inhaltsstoffe und Zutaten eines Lebensmittels nicht vollständig informiert wird.
Für Allergiker sind die neuen Regelungen auf jeden Fall schon einmal Verbesserungen, vor allem dann, wenn sie sich ein genaues Bild über ein Lebensmittel machen müssen.
Allergene Stoffe, die gekennzeichnet werden müssen
- glutenhaltiges Getreide, wie Weizen, Dinkel, Hafer, Gerste oder Kamut
- Sojabohnen
- Sesam
- Schalentiere wie Krebse
- Weichtiere
- Milch inklusive Laktose
- Lupinen
- frische Eier
- Sellerie
- Schwefeldioxid beziehungsweise Sulfite
Linktipps
– Bestrahlung von Lebensmitteln
– Food upcycling – Essen verwenden statt verschwenden
– Azofarben in Lebensmitteln
– Die 8 gesündesten Nahrungsmittel