Mutter-Kind-Pass – Optimale Vorsorge
Vorsorge während der Schwangerschaft und der frühen Kindheit
Der Mutter-Kind-Pass dient werdenden Eltern der Orientierung, um während der Schwangerschaft eine nachhaltige Gesundheitsfürsorge für Mutter und Kind zu genießen. In den ersten Jahren nach der Geburt werden weitere Eckpunkte der Gesundheitsvorsorge und frühkindlichen Entwicklung bis zum fünften Geburtstag festgehalten. Dieser Beitrag erläutert die wichtigsten Eckpunkte vom Mutter-Kind-Pass.
Wo ist der Mutter-Kind-Pass erhältlich?
In den meisten Fällen wird der Mutter-Kind-Pass (MKP) bereits bei der Feststellung einer Schwangerschaft direkt vom Frauenarzt ausgestellt. Österreichische Krankenkassen decken sämtliche Kosten von Untersuchungen, die im Mutter-Kind-Pass aufgeführt werden. Die gilt vor allem dann, wenn diese durch Vertragsärzte realisiert werden. Werden Wahlärzte konsultiert, decken österreichische Sozialträger circa 80 Prozent der gemäß Kassentarif anfallenden Kosten.
Ist die Teilnahme an den Untersuchungen verpflichtend?
Wenn Eltern sich dafür entscheiden, das Kinderbetreuungsgeld zu beantragen, müssen während der Schwangerschaft mindestens fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen durchgeführt werden. Dieselbe Richtlinie gilt auch für Vorsorgeuntersuchungen während der ersten 14 Lebensmonate. Experten betonen, dass im MKP aufgeführten Untersuchungen grundsätzlich sehr empfehlenswert sind, auch wenn das Kind beispielsweise kerngesund ist.
Vorteile zusätzlicher Vorsorgeuntersuchungen
Neben den genannten fünf empfohlenen (Pflicht-)Untersuchungen enthält der Mutter-Kind-Pass weitere Vorsorgen. Bis zum 62. Lebensmonat eines Kindes werden insgesamt neun ärztliche Untersuchungen aufgeführt. Folglich ist es empfehlenswert, den Mutter-Kind-Pass bis zum fünften Geburtstag quasi bei jedem Arztbesuch einfach mitzuführen.
Die jeweiligen Kinderärzte orientieren sich bei den Untersuchungen an allgemein gültigen Richtwerten. Sollte ein Kind diese Maßstäbe nicht erfüllen, ist dies bis zu einem gewissen Maß überhaupt nicht bedenklich, da sie jeweilige Entwicklung eigenen Rhythmen folgt. Im Einzelfall wird der betreuende Arzt die Eltern beraten und eventuell weiterführende Fördermaßnahmen einleiten.
Impfkalender im Mutter-Kind-Pass
Im hinteren Teil des Mutter-Kind-Passes befindet sich der österreichische Impfkalender. Hier sind alle in Österreich empfohlenen Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder aufgeführt. Zudem sind zeitliche Angaben zu Impfungen im Kindesalter enthalten.
Untersuchungen als Voraussetzung für Kinderbetreuungsgeld
Ein positiver Bescheid für den Erhalt des kompletten Kinderbetreuungsgeldes ist nicht nur von der Durchführung von jeweils fünf Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft als auch frühen Kindheit abhängig. Vielmehr achten zuständige Sozialträger auch auf die fristgerechte Durchführung dieser. Das Kinderbetreuungsgeld in Österreich wird halbiert, wenn mindestens eines der nachfolgenden Kriterien zutrifft:
- Eine oder mehrere Untersuchungen wurden nicht durchgeführt.
- Mindestens ein Nachweis wurde der zuständigen Krankenkasse nicht normgerecht eingereicht.
In Abhängigkeit der gewählten Leistungsart des Kinderbetreuungsgeldes tritt die Maßnahme ab dem 10., 13., 17. oder 21. Lebensmonat in Kraft.
Nach der Durchführung einer jeden Untersuchung wird diese seitens des Gynäkologen beziehungsweise Kinderarztes auf den letzten Seiten des Mutter-Kind-Passes bestätigt:
- Stempel
- Datum
- Unterschrift
Alle Seiten mit der Überschrift „Zur Vorlage beim zuständigen Krankenversicherungsträger“ sind nach der Untersuchung herauszureißen und bis Ende des 18. Lebensmonats vom Kind entsprechend einzureichen. Es ist empfehlenswert, die Dokumentation ausschließlich via Einschreiben zu versenden.
Neue Untersuchungen während der Schwangerschaft
Der Mutter-Kind-Pass in Österreich ist bereits seit 1974 im Einsatz. In regelmäßigen Abständen erfolgen Neuerungen. So sind beispielsweise dem ersten Jänner 2011 drei weitere Untersuchungen hinzugekommen, die einen bedeutenden Einfluss auf die Bewilligung des Kinderbetreuungsgeldes haben:
- oraler Glukose-Toleranz-Test während der dritten MKP Untersuchung
- Ultraschall Untersuchung zwischen den 8. und 12. Schwangerschaftswoche (SSW)
- HIV-Test bei ersten Blutuntersuchung
Besonderheiten bei Ultraschall Untersuchungen
Im Mutter-Kind-Pass sind insgesamt drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
- 8. bis 12. SSW
- 18. bis 22. SSW
- 30. bis 34. SSW
Es ist wichtig zu wissen, dass es sich hierbei um freiwillige Untersuchungen handelt. So gibt es Frauen, die ihre ungeborenes Kind nicht gern via Monitor sehen möchten. Auf Wunsch können sie entsprechend die Ultraschall Untersuchung verweigern, ohne dass sich diese Entscheidung ungünstig auf den Erhalt vom kompletten Kinderbetreuungsgeld auswirken würde. Eine Ablehnung ohne finanzielle Konsequenzen ist auch möglich für folgende im Mutter-Kind-Pass aufgeführten Leistungen:
- Hebammenberatung
- HIV Test
- Beta-hämolysierender Streptokokkentest
- oraler Glukosetoleranztest
- Anti-D-Prophylaxe
- Rhesus-Antikörper-Suchtest
- Hüftultraschalluntersuchung des Neugeborenen
- Bestimmung von Bilirubin bei Neugeborenen
- die letzten drei Untersuchungen (6. bis 9.) des Kindes
Können nicht krankenversicherte Frauen diese Vorsorgen in Anspruch nehmen?
Es gibt in Österreich Frauen ohne Krankenversicherung. Auch diese Personen haben einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen. Hierfür müssen sich diese an die jeweilige Gebietskrankenkasse wenden, die die Zuständigkeit für den Wohnort der Frau innehat. Infolge dessen erhält die rau einen Anspruchsbeleg. Mithilfe des Belegs können Schwangere die Vorsorgeuntersuchung bei Vertragsärzten eines Krankenversicherungsträgers wahrnehmen. Die entsprechenden Mutter-Pass-Untersuchungen werden dadurch ausnahmslos und für die Frau kostenfrei ermöglicht.
Hebammenberatung zu Beginn der Schwangerschaft
Im österreichischen Mutter-Kind-Pass ist eine 60-minütige Hebammenberatung vorgesehen. Schwangere Frauen können diese zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche wahrnehmen. Folgende Themen können Bestandteil dieser Beratung sein:
- Informationen zum Ablauf einer Schwangerschaft
- Informationen zur Geburt
- Hinweise zum Wochenbett
- Empfehlungen für die Stillzeit
- gesundheitsfördernde Maßnahmen während Schwangerschaft und Stillzeit
- Soziale als auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten vor und nach der Geburt
Vorsorgeuntersuchungen im Ausland anerkannt
Hält sich die schwangere Frau oder Mutter mit Kind im Ausland auf, besteht auch die Möglichkeit, die im Mutter-Kind-Pass vorgesehenen Untersuchungen außerhalb Österreich durchführen zu lassen. Wenn diese Vorsorgen den Richtlinien des österreichischen Mutter-Kind-Passes entsprechen, behalten Frauen beziehungsweise Familien den jeweiligen Anspruch auf das komplette Kinderbetreuungsgeld.
Welche Stellen erteilen weitere Infos zum Mutter-Kind-Pass?
- Allgemeinmediziner
- Gynäkologen
- Ambulatorien
- Ambulanzen der Entbindungsabteilungen
- Örtliche Schwangerenberatungsstellen